Kurzübersicht der Themen:
- Strahlenschutzverordnung
- Höhenstrahlung
- Dosisermittlung
- Schutzmaßnahmen
Gemäß EU-OPS 1.390 war der Luftfahrtunternehmer verpflichtet, die betroffenen Besatzungsmitglieder über die mit ihrer Arbeit verbundenen Sicherheitsrisiken zu informieren. In der EASA AirOps existiert keine gleichlautende Vorschrift mehr. Jedoch wurde in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) in Paragraph 103, Abschnitt 6 festgelegt, dass Flugbesatzungsmitglieder mindestens einmal jährlich unterrichtet werden müssen. Wir empfehlen, das Seminar “Cosmic Radiation“ bei Bedarf in die gemäß EASA AirOps geforderte, jährliche Theorieschulung zu integrieren.
LBA-genehmigte Online-Schulung
Maximale Flexibilität und Effizienz gewährleistet die vom Luftfahrt Bundesamt genehmigte Online-Schulung. Der Zeitbedarf liegt bei ca. 20 Minuten.
Sie sparen sich die An- und Abreise zu einem Veranstaltungsort und können bequem von zuhause oder unterwegs Ihre Strahlenschutz-Unterweisung absolvieren.
Falls Sie Interesse haben sollten, rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine kurze Mail.