Gebrauch der Not- und Sicherheitsausrüstung

Gebrauch der Not- und Sicherheitsausrüstung
 
Durée du séminaire
1,5h
 
Validité du séminaire
12 Monate zzgl. des Rests des Monats
 
Obligations légales
EASA AirOps AMC1 ORO.FC.230 (a)(2)
 

Gemäß EASA AirOps ORO.FC.130, 220, 230 (Wiederkehrende Schulung und Überprüfung) hat der Luftfahrtunternehmer sicherzustellen, dass jedes Flugbesatzungsmitglied hinsichtlich der Unterbringung und Handhabung der mitgeführten Not- und Sicherheitsausrüstung geschult und überprüft wird.

Die Gültigkeit einer solchen Überprüfung beträgt 12 Monate, zuzüglich des verbleibenden Rests des Ausstellungsmonats. Erfolgt die Überprüfung innerhalb der letzten 3 Kalendermonate der Gültigkeitsdauer einer vorangegangenen Überprüfung, beträgt die Gültigkeitsdauer 12 Kalendermonate ab dem Ablaufdatum der Gültigkeit der vorangegangenen Überprüfung (= 90 Tage Regel).

Die Schulung und Überprüfung des Gebrauchs der Not- und Sicherheitsausrüstung sollte auf dem Luftfahrzeugmuster erfolgen, auf dem das jeweilige Besatzungsmitglied eingesetzt wird. Die Schulung und Überprüfung kann im Zusammenhang mit einer Befähigungsüberprüfung durchgeführt werden.

Unter AMC1 ORO.FC.230(a)(2) sind die Schulungsinhalte näher spezifiziert. Demzufolge kann die Schulung im Gebrauch der Not- und Sicherheitsausrüstung mit der Überprüfung des Gebrauchs der Ausrüstung verbunden werden. Sie muss im Flugzeug/Hubschrauber oder in einem geeigneten Übungsgerät durchgeführt werden.

Die Schulung im Gebrauch der Not- und Sicherheitsausrüstung muss jedes Jahr Folgendes umfassen:

  • praktische Handhabung der mitgeführten Schwimmweste
  • praktische Handhabung der mitgeführten Atemschutzausrüstung
  • praktische Handhabung der Feuerlöscher
  • Unterweisung in Unterbringung und Gebrauch der Not- und Sicherheitsausrüstung
  • Unterweisung in der Lage und Bedienung aller Notausstiege und Türen
  • Luftsicherheitsverfahren

Alle 3 Jahre muss die Schulung zusätzlich Folgendes umfassen:

  • praktische Bedienung aller Arten von Notausstiegen und Türen
  • Demonstration der Handhabung einer Notrutsche (soweit vorhanden)
  • Praktische Bekämpfung eines echten oder simulierten Brandes unter Verwendung einer Ausrüstung, die der Ausrüstung im Flugzeug entspricht. Ist das Flugzeug mit Halon-Feuerlöschern ausgerüstet, kann eine den Anforderungen der Luftfahrtbehörde genügende alternative Methode angewandt werden
  •  Auswirkungen von Rauch in geschlossenen Räumen und die praktische Handhabung derzu verwendenden Ausrüstung in einer Umgebung mit simuliertem Rauch
  • praktische oder simulierte Handhabung der mitgeführten pyrotechnischen Signalmittel
  • Demonstration der Handhabung der mitgeführten Rettungsflöße
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