Vor Aufnahme einer Tätigkeit im gewerblichen Luftverkehr muss jedes Besatzungsmitglied eine Luftsicherheits-Schulung (Security Training) absolvieren. Die Aufrechterhaltung der fortlaufenden Gültigkeit des Security Trainings wird gemäß Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV) durch eine Wiederholungsschulung im Abstand von 5 Jahren gewährleistet.
Seit dem 1.2.2016 haben alle luftsicherheitsrelevanten Schulungen nach der EU Verordnung 1998/2015 zu erfolgen. In Luftfahrtunternehmen mit deutschem AOC müssen die Schulungen je nach Tätigkeit des Personals nach dem modularen System, Version 3.1 durchgeführt werden. Es ist hierbei zu beachten, dass insbesondere für Besatzungsmitglieder und Technikpersonal ein Schwerpunkt bei den Sicherheitsschulungen zur Luftsicherheitsdurchsuchung (11.2.3.6) und der Sicherung von Luftfahrzeugen (11.2.3.7) besteht. Im Falle des 11.2.3.6 wird eine zusätzliche praktische Schulung an den Luftfahrzeug Mustern gefordert, die aktuell geflogen werden. Der praktische Teil ist Inhalt der Schulung nach 11.2.3.6, wobei die entsprechende Lernzielkontrolle erst nach erfolgtem Praxisteil erfolgen darf. Daraus ergibt sich die Erfordernis kombinierter Schulungen, die aus praktischen Gründen im Rahmen von Präsenzschulungen durchgeführt werden.
Online Schulungen (WBT/CBT)
Online-Schulungen (WBT/CBT) sind wieder zulässig - allerdings nur für die theoretischen Teile. Der Luftsicherheitsbeauftragte des Unternehmens hat sicherzustellen, dass jene Person das WBT-Training absolviert, auf welche anschließend das Zertifikat ausgestellt wird. Offensichtlich gab es diverse Missbrauchsfälle.